KVV-Partner: Autohaus und Autowerkstatt

Autohäuser und Autowerkstätten, die Partner von KKV sind, zeichnen sich durch Qualität und Zuverlässigkeit aus. Wenn Ihr verunfalltes Fahrzeug dort hingebracht wird, wissen Sie es in guten Händen.

Autohäuser und Autowerkstätten, die KVV-Partner sind, sind Fachbetriebe für alle Fabrikate. Das geschulte Personal repariert Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben. mit neuesten Diagnose-Systemen, mit Reparatur-Manuals der Hersteller und unter Verwendung von Original-Ersatzteilen.

Da jedes KVV-Partner-Autohaus und jede KVV-Autowerkstatt strengen Qualitätsnormen des KVV unterliegt, ist Ihnen gleichbleibend hoher Standard bei Service und Reparatur garantiert.

Oft wird durch die Reparaturen nicht einmal der vom Gutachter festgestellte volle Reparaturkostenbetrag voll ausgeschöpft, so dass Sie gerade auch hierin einen Vorteil haben.

Näheres erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Gespräches.

KVV-Partner: Gutachter und Sachverständigenbüro

Das eigene Auto nennt man bei den Deutschen auch „Heilig’s Blechle“. Es ist einem lieb und teuer. Umso schlimmer, wenn es bei einem Unfall Schaden nimmt. Noch schlimmer, wenn man dabei nicht einmal Schuld hat.

Ein solches Gutachten liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Unsere Partner-Gutachter/ Sachverständigen dokumentieren in diesem Gutachten alle durch den Unfall verursachten Schäden an Ihrem Fahrzeug, die als versicherungsrelevante Fakten zur Schadensregulierung erforderlich sind. Gleichzeitig ermitteln sie für Sie den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe.

Wenn es um Unfallschadengutachten geht, genießen die KVV-Partner-Gutachter einen hervorragenden Ruf bei Kunden, Anwälten, Gerichten und Versicherungen.

Die KVV-Partner-Gutachter haben eine hochqualifizierte Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen und sind i.d.R. durch den Bundesverband freier Sachverständiger e.V. (BVFS) zertifiziert. Sie bieten Ihnen alle Dienstleistungen eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen an, unabhängig von Werkstatt und Versicherung.

KVV-Partner: Anwaltskanzlei

KVV-Partner-Anwälte haben einen Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht. Sie erhalten eine Erstberatung bei einem KVV-Partner-Anwalt auf jeden Fall kostenlos.

Bei unverschuldeter Unfallbeteiligung wird die gesamte Abwicklung durch den Anwalt ebenfalls kostenlos erfolgen.

Haben Sie eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung übernimmt diese i.d.R. alle Anwaltkosten, auch dann, wenn Sie ein Mitverschulden am Unfall haben.

Auf jeden Fall wird der KVV-Partner-Anwalt als Experte alles daran setzen, Ihr Verfahren für Sie best möglich zu führen. Er wird alles tun, um Sie so schnell wie möglich durch die Unfallabwicklung zu führen, und dies möglichst ohne zeitaufwändiges gerichtliches Verfahren.

KVV-Partner: Autovermietung

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und wollen auch weiterhin mobil bleiben. KVV-Partner-Autovermietungen sind u.a. auch spezialisiert auf Unfallersatzwagen. Ein Anruf genügt und Sie sind wieder mobil.

Für den Fall, dass Sie nach einem Unfall keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie während der Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer für Ihr Fahrzeug dann eine sog. Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben Sie, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit (verkehrsunsicher) ist oder Ihr Fahrzeug einen Totalschaden darstellt.

Die genaue Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird von unseren KVV-Partner-Sachverständigen ermittelt. Der KVV-Partner-Anwalt regelt alles Weitere für Sie.

KVV-Partner: Versicherungen

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftpflichtversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.

Durch diese gesetzliche Regelung ist Ihnen bei unverschuldeter Beteiligung an einem Verkehrsunfall die Sicherheit gegeben, dass die Versicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden trägt. Nun sind die Versicherungsgesellschaften gehalten, einerseits die Regulierung innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu erledigen, aber andererseits achten sie auch auf die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, was sich bei Fremdschadensregulierungen oft so auswirkt, dass sich die Versicherer auf ein Mindestmaß an Leistungen begrenzen.

KVV-Partner-Versicherungen leisten schnell, kulant und umfangreich.

      Vertrauen Sie den KVV-Partnern!

Rufen Sie uns jetzt an
0800 9 777 444
gebührenfrei